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WIRTSCHAFTLICHE ENERGIEKONZEPTE

Was ist eigentlich dieser iSFP und eine Vor-Ort-Beratung

Wie kann ich mein Haus sanieren? Was sollte ich sanieren? Welche Maßnahmen sind wirklich sinnvoll, um Energie und Heizkosten zu sparen? Was kosten mich diese Sanierungsmaßnahmen ungefähr und welche Förderung des BAFA/ der KfW ist möglich?  

Die vom BAFA geförderte "Energieberatung Wohngebäude" (VOB (alt) oder auch EBW), dessen Bestandteil/ Ergebnis der iSFP sein kann, unterstützt Hausbesitzer bei der Beantwortung dieser Fragen.

Die Bezeichnung „iSFP - individueller Sanierungsfahrplan“ kommt nicht von ungefähr. Das Dokument zeigt auf, welche Schritte Sie unternehmen können, um die Energieeffizienz Ihres Hauses - auch wirtschaftlich sinnvoll - zu steigern. Der iSFP ist ein Werkzeug, das für die Schritt-für-Schritt-Sanierung oder auch für eine Gesamtsanierung in einem Zug von Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern angewendet werden kann. Durch die langfristigen Perspektiven können Bauteilanschlüsse vorausgeplant, Schnittstellen zwischen den Gewerken beschrieben und nachträgliche Änderungen weitestgehend vermieden werden, sodass die Schritte zielgerichtet aufeinander aufbauen.

Verständlich und auch grafisch aufgearbeitet werden Empfehlungen für energieeffiziente Maßnahmen gegeben. Zusätzlich wird aber auch aufgezeigt, welche Maßnahmen voraussichtlich in Zukunft fällig sein werden - also mit konkretem Zeithorizont.

Ausgangspunkt ist der IST-Zustand Ihres Hauses. Wie der Begriff bereits sagt, handelt es sich um einen individuellen Fahrplan, der speziell auf Ihr Gebäude und Ihre Lebensumstände sowie Ihre finanzielle Möglichkeiten und Erwartungen zugeschnitten ist. Der ausstellende zertifizierte Energieberater prüft dabei neben dem Gesamtzustand alle relevanten Parameter, z.Bsp. die Gebäude-/Dachdämmung, Fenster, Türen, Wärmebrücken sowie die Anlagentechnik etc.

Seit 2021 gibt es eine Neuerung beim iSFP: Er wird nunmehr nicht nur selbst als Teil einer Energieberatung staatlich gefördert, sondern ermöglicht auch einen weiteren Zuschuss für die darin empfohlenen Maßnahmen. Es gibt praktisch eine Förderung für den Sanierungsfahrplan selbst und eine 5% höhere Förderung durch den individuellen Sanierungsfahrplan.

Der Fördersatz für die Erstellung eines Vor-Ort-Bericht incl. iSFP liegt bereits seit 2020 bei 80 %. Neuer ist jedoch der iSFP-Bonus. Der Bonus kann angewendet werden, wenn eine förderfähige Einzelmaßnahme aus diesem Sanierungsfahrplan innerhalb der nächsten 15 Jahre nach Erstellung tatsächlich umgesetzt wird. Damit wird die Basisförderung jeder förderfähigen Einzel-Maßnahme um 5 % erhöht.

Und Ihre Kosten hierfür?...Hier ein Berechnungsbeispiel (bitte anklicken)


Wie wird eine Energieberatung seit 01.07.23 beantragt?

Zum 01.07.23 wurden die Förder-Richtlinen und das Beantragungsprozedere geändert.
Unter dem Link  https://www.bafa.de/ebw  kann der Förderantrag vom Beratenen, also von Ihnen, unter Angabe der Beraternummer des gewählten Energieberaters (unsere lautet: EB503161) selbst  erfasst werden. Nach Erhalt des Bewilligungbescheids (bisher innerhalb von ca. 3 Tagen+) müssten Sie dem gewählten Berater diese zukommen lassen, damit dieser einen Begehungs-Termin mit Ihnen fix vereinbaren kann. 

Bitte kontaktieren Sie den von Ihnen gewählten Berater vor Selbst-Beantragung beim BAFA, da die Bearbeitungs- und Wartezeiten aufgrund der hohen Dynamik am Markt stark schwanken können, zum Teil Anfragen bereits aus Kapazitätsgründen abgelehnt werden müssen, aber der Antrag eine beschränkte Gültigkeit von 9 Monaten ab Antragsstellung hat.

Wir bieten unseren Kunden weiterhin ebenso an, die Formalien ohne weitere Zusatzkosten für Sie zu übernehmen. Hierfür benötigen wir Ihre Vollmacht zur Abwicklung aller Formalitäten.


So läuft eine Vor-Ort-Energieberatung (VOB/EBW) mit anschließendem iSFP ab:

  1. Erstbegehung vor Ort (ca. 2-3 Std.) mit Datenerhebung, Aufmaß, Fotos des IST-Zustand.
  2. Datenerfassung anhand von Plänen, Baubeschreibungen, und Aufmaß aus der Erstbegehung etc.
  3. Energetische Bilanzierung des IST-Zustandes, (primärenergetische Bewertung des Gesamtgebäudes, Bewertung der einzelnen Gebäudekomponenten)
  4. Entwicklung von Sanierungsvorschlägen und Ausarbeitung der Grundlage für einen individuellen Sanierungsfahrplan
  5. Abstimmung der möglichen Maßnahmen anhand des individuellen Sanierungsfahrplan (oder anderer Alternativen, z.B. KfW-Effizienzhaus-Planung) mit dem Eigentümer.
  6. Erläuterungen von, sowie Übergabe und Abnahme des Beratungsberichts und des individuellen Sanierungsfahrplans durch den Auftraggeber.
  7. Rechnungsstellung


Abschluß (Voraussetzung für Anschlussförderung, z.B. BEG EM (EinzelMaßnahmen):

Upload BAFA/ Beratungs-Nachweis:  Beratungsbericht, Sanierungsfahrplan, Abnahmeprotokoll, Rechnung über Eigenanteil und dessen Zahlungseingang.

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