WEK

WIRTSCHAFTLICHE ENERGIEKONZEPTE

Antrag auf geförderte Energieberatung mit iSFP

Gerne erstellen wir auch weiterhin Ihren Antrag auf Förderung in Ihrem Namen wie bisher und ohne Zusatzkosten. Kontaktieren Sie uns hier oder rufen Sie uns einfach an. Zur Beantragung durch uns benötigen wir künftig vorab Ihre Vollmacht.

Seit 01.07.23 haben Sie aber als Privatperson auch die Möglichkeit, Ihren Förderantrag selbst und direkt beim BAFA zu stellen. Hierzu benötigen Sie neben div. Unterlagen und Informationen zu Ihrer Immobilie auch die Berater-Nummer Ihres gewählten Beraters. Unsere Beraternummer erhalten Sie gerne auf Anfrage. Evtl. benötigte Formulare finden Sie auch auf unserem Download-Bereich.

Aber auch wenn Ihnen unsere Berater-Nummer bereits bekannt sein sollte: Kontaktieren Sie uns unbedingt vor Ihrer Antragstellung beim BAFA, um vorab einen Begehungsstermin zu vereinbaren, da es derzeit aufgrund der hohen Marktdynamik möglich ist, dass wir Ihnen aus Kapazitätsgründen keinen zeitnahen Termin anbieten und daher Ihre Anfrage nicht übernehmen können!

Die BAFA-Seite zur Antragsstellung erreichen Sie hier mit einem Klick.

Für Rückfragen zur Antragstellung stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter Tel. 02234 - 951 687 zur Verfügung.

Antragstellung für Wohnungseigentümergesellschaften und Hausverwaltungen

Unser Vorgehen hierbei ist nicht vom Bund vorgegeben und WEK-speziefisch. Für unsere WEG's und Hausverwaltungen werden wir die Antragstellung auch künftig grundsätzlich selbst vornehmen um das Prozedere besser steuern und überwachen zu können. Sollten Sie hiermit einverstanden sein, kontaktieren Sie uns bitte hier.

Auch die Rechnungsbegleichung erfolgt gem. neuer Richtlinien künftig über den Auftraggeber/ Kunden, der den Gesamtrechnungsbetrag nach Abschluss der Beratungstätigkeit komplett an den Berater überweist. 

Im Anschluss an die abgeschlossene Energiebratung, die Übergabe des Sanierungsfahrplans, abgehaltener Eigentümer- oder Beiratsversammlung und der Abnahme des Sanierungsfahrplans werden alle benötigten Belege und Bestätigungen durch uns in das dafür vorgesehenen BAFA-Portal hochgeladen. Die Auszahlungen der Förderbeträge gem. Bewilligungsbescheiden erfolgen direkt durch das BAFA an den Auftraggeber/ Kunden.

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