WEK

WIRTSCHAFTLICHE ENERGIEKONZEPTE


BEG-EM ist die gängige Abkürzung für Einzelmaßnahmenförderung gemäß der „Bundesförderung für Energieeffiziente Gebäude“ bei z.B. einer (Teil-) Sanierung.

Hierbei werden die einzelnen Komponenten (Fenster, Dach, Heizung, etc.) aus z.B. einem Sanierungsfahrplans (iSFP), einem Beratungsbericht zur Effizienzhaus-Sanierung oder aber auch einzelne frei geplante und vom BAFA anerkannte energetische Sanierungs-Maßnahmen bei entsprechender Umsetzung und gemäß technischer Mindestanforderung in Form eines Zuschusses oder eines Kredites in entsprechender Höhe gefördert. Die Förderhöhe liegt zwischen 20% bis max. 50% der förderfähigen Kosten.

Förderfähig sind neben dem reinen Material (Bsp. das Fenster selbst) auch die Kosten der Maßnahmen, die unmittelbar mit der Ausführung und Funktionstüchtigkeit der energetischen Verbesserung zusammenhängen, also auch der Einbau und eine fachgerechte Verarbeitung. Bei der Dachsanierung betrifft dies z.B. auch den Gerüstbau, ein benötigter Kran oder aber sogenannte Umfeld- und Wiederherstellungsmaßnahmen wie Maler und Fliesenleger (nur bei Ausführung durch einen Fachunternehmer und incl. Mehrwertsteuer).

Ferner wird auch die Fachplanung/ Baubegleitung durch Ihren EE-Experten gefördert. Bei entsprechender Beantragung und Bewilligung (kein Rechtsanspruch) kann seine Leistung mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Einzel-Maßnahmen können sein:

  • an der Gebäudehülle ….
  • Anlagentechnik (außer Heizung) ….
  • Kosten für Anlagen zur Wärmeerzeugung ….
  • Heizungsoptimierung ….
  • Fachplanung und Baubegleitung

Die Liste der förderfähigen Maßnahmen im Einzelnen erhalten Sie im Infoblatt des BAFA hier (bitte anklicken) ….


Ablauf der Förderung BEG Einzelmaßnahmen

Vorbereitungsphase:

  • Einholen von Angeboten
  • Bewertung der Einhaltung der relevanten Förderbedingungen durch den Energie-Effizienz-Experten (EEE)
  • Evtl. Angebotsanpassung durch den Fachbetrieb

Förderantrag beim BAFA einreichen (EEE):

  •  Abhängig von der Bearbeitungszeit durch das BAFA (derzeit ca. 5+ Wochen)
  • Förderbewilligung abwarten (!!!)

Nach Förderbewilligung:

  • Beauftragung des Angebotes
  • Realisierung, (ggf. Vor-Ort-Termin(e) des EEE bei Baubegleitung)
  • Nach Abschluss: evtl. Fachunternehmer- oder EEE-Erklärung einholen, Rechnungsstellung und Bezahlung

Antrag zur Auszahlung der Fördermittel (EEE):

  • Upload BAFA: Fachunternehmererklärung resp. Erklärung des EEE, (Handwerker-) Rechnungen, Zahlungsbestätigung der Bank.


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