WEK

WIRTSCHAFTLICHE ENERGIEKONZEPTE

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zum 2. Januar 2021 startet die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen durch das BAFA

Einzelmaßnahmen sind solche, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. (Bei den Teilprogrammen BEG WG und BEG NWG werden systemische Maßnahmen gefördert, die ein Gebäude insgesamt auf einen Effizienzhausstandard bringen.)

Gefördert werden anteilig an den förderfähigen Kosten:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle* (z. B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern) mit 20 Prozent
  • Anlagentechnik* (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) mit 20 Prozent,
  • Erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) mit 20 bis 45 Prozent,
  • Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit 30 bis 45 Prozent,
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen) mit 20 Prozent,
  • sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home).


Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:

  • Fachplanung und Baubegleitung mit 50 Prozent bis zu einem Betrag von 20.000,- Euro pro Antrag und Kalenderjahr
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung)

Wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ auch Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)* ist und diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, so erhöht sich der vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte für diese Maßnahme (iSFP-Bonus).

Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes Teilprogramm festgelegt. Im Teilprogramm Einzelmaßnahmen (Teilprogramm BEG EM) beträgt diese für Wohngebäude 60.000 Euro pro Wohneinheit.


*Anm.: Bei der Beantragung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/ oder Anlagentechnik (außer Heizung) ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experte zwingend notwendig. Ebenso wird ein individueller Sanierungsfahrplan nur durch einen Energieeffizienz-Experten im Rahmen einer Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) erarbeitet.
Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional.


Förderung im Neubau?
Hier auch ein sehr guter Link zum Erklär-Video der HausbauHelden.....


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